Und wieder grüßt das Murmeltier: auch im Winter 2021 ist die Corona-Pandemie noch nicht vorbei. Steigende Fallzahlen wohin man schaut, da verwundert es kaum, dass wieder einmal auf’s Neue staatliche Maßnahmen zur Senkung der Infektionszahlen getroffen werden. Für die Sexarbeit in NRW bedeutet dies die Einführung der sogenannten 2G-plus-Regel für alle Prostitutionsstätten und ähnliche Betriebe. Davon betroffen sind Bordelle, Sauna- und Swingerclubs, aber auch erotische Massagesalons und BDSM-Studios. Bisher sieht es danach aus, als könnte so zumindest ein weiterer Lockdown verhindert werden – vorerst zumindest.
Was bedeutet das für die Sexarbeit in NRW?
Die neuen Maßnahmen führen eindeutig zu neuen Einschränkungen für alle Beteiligten. Das heißt sowohl für die KundInnen als auch die AnbieterInnen sexueller Dienstleistungen. Denn was bedeutet 2G-plus konkret? Ganz einfach: 2G steht für “genesen oder geimpft” und das plus bedeutet “plus aktueller Coronatest”. Wer also ein Bordell oder ein vergleichbares Etablissement aufsuchen will, dem reicht nicht mehr die doppelte Impfung oder ein Genesenennachweis, sondern muss außerdem den Nachweis eines offiziellen Schnell- oder PCR-Tests mitbringen, der nicht älter als 24h sein darf. Weil erfahrungsgemäß viele Freier relativ spontan ins Bordell gehen, darf man mit einem starken Rückgang der Nachfrage rechnen. Gerade kurz vor Weihnachten schlägt dies vielen in der Sexarbeit in NRW tätigen Personen auf das Gemüt.
Was wird aus der Prostitution in NRW?
Hinzu kommt, dass sich Bordell-Besucher für eine etwaige Kontakt-Nachverfolgung im Bordell mit Name, Adresse und Telefonnummer registrieren müssen. Die Prostitutionsstätte muss dann die Daten für vier Wochen diskret aufbewahren, bevor sie vernichtet werden dürfen. In einer Branche die auch stark von Diskretion lebt, sorgt das für ganz neue Herausforderungen. Ein weiterer Punkt der beachtet werden sollte ist der, dass die 2G-plus-Regel auch für Auswärtsbesuche gilt. Wer also z.B. Escorts in Bielefeld bucht, der muss auch dann ein negatives Ergebnis eines frischen Coronatests vorweisen, wenn er sich außerhalb eines Bordells, etwa in einem Hotel, mit einer Prostituierten treffen möchte. Ob diese Vorschriften im Einzelfall jederzeit eingehalten werden, wird für die Behörden nur sehr schwer zu kontrollieren sein. Jetzt ist das Verantwortungsbewusstsein der im Rotlicht tätigen Menschen gefragt.
Die Hoffnung stirbt zuletzt
Wie sich die pandemische Lage in den kommenden Monaten oder sogar Jahren (hoffentlich nicht) noch entwickeln wird, das ist aus heutiger Warte schwer vorherzusagen. Sicher ist, dass die Corona-Maßnahmen in wahrscheinlich allen Bundesländern für einen starken Rückgang des Angebots an sexuellen Dienstleistungen gesorgt haben. Nach der Einschätzung zahlreicher Branchen-ExpertInnen, nimmt dadurch allerding die illegale Prostitution zu wie seit längerem nicht mehr. Die Abwägung zwischen Sicherheit und der freien Ausübung eines körpernahen Berufs, bleibt daher eine Baustelle um die wohl noch lange argumentativ gestritten und gezerrt wird. Für die nächsten Monate brauen sich mal wieder dunkelgraue Wolken über der Industrie der käuflichen Liebe zusammen – ganz wie auf dem Titelbild dieses Artikels. Aber malen wir den Teufel nicht an die Wand, denn die Hoffnung, die stirbt ja bekanntlich zuletzt.