Petition des BSD – gegen die Gesetze zur Freierbestrafung
Veröffentlicht 12th Oktober, 2022
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Immer wieder steht Sexarbeit im Fokus von KritikerInnen. Regelmäßig werden von unterschiedlichen gesellschaftlichen und politischen AkteurInnen Forderungen nach einem Verbot von Sexarbeit laut. Oftmals wird dabei auf die negativen Folgen von Menschenhandel, Zuhälterei und Gewalt gegen Frauen Bezug genommen, wogegen erstmal selbstverständlich nichts einzuwenden ist, denn niemand will illegale Handlungen dieser Art gutheißen oder relativieren. Problematisch wird es aber spätestens dann, wenn dabei regelmäßig außer Acht gelassen wird, dass viele SexarbeiterInnen legal sowie mit Freude und Stolz ihrem Beruf nachgehen. Diesen Personen wird immer wieder mit neuen Gesetzen das (Arbeits)Leben schwer gemacht und dadurch auch das bereits große soziale Stigma, von dem sie immer wieder betroffen sind, noch weiter verstärkt. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e.V. (BSD) eine Petition gegen die Freierbestrafung gestartet, die aktueller nicht sein könnte.
Die Forderung: Streichung des §232a Abs. 6 Satz 2 StGB
Woran sich die vereinigte Sexarbeitsbranche stößt, ist die Einführung eines neuen Gesetzes, welches unter bestimmten Umständen die Kriminalisierung von Sex-Kunden durch Freierbestrafung vorsieht. Genauer gesagt geht es um die Forderung, den Paragraph 232a Abs. 6 Satz 2 im StGB wieder ersatzlos zu streichen, nachdem sein Inkrafttreten mitten in der Nacht von einem nur karg besetzten Bundestag beschlossen wurde. Kern dieses Paragraphen ist die Festlegung einer Bestrafung von Freiern, wenn diese “leichtfertig” sexuelle Dienstleistungen von einer Person beziehen, die sich aus einer Notlage heraus dazu gezwungen fühlt, diese Dienstleistungen anzubieten. Dies führt laut dem BSD sowohl zu weiterer Stigmatisierung von Sexarbeitenden als ewige, unmündige Opfer und kann zusätzlich noch von ProstitutionsgegnerInnen als rechtliche Handhabe gegen Freier verwendet werden, obwohl der Sexkauf in Deutschland eigentlich 100%ig legal ist.
Die Vermutung: Sexkaufverbot durch die Hintertür
Anstoß genommen wird besonders an der Formulierung “leichtfertig” in besagtem Paragraph. Denn dieser schwammige Begriff kann, so die Befürchtung, unter dem Einfluss von politischen Gesinnungen, die der Sexarbeit ablehnend gegenüber stehen, nach Gutdünken ausgelegt werden. Der BSD vermutet daher hinter der Einführung dieses Gesetzes den Plan politischer Akteure, ein Sexkaufverbot durch die Hintertür einzuführen. Schließlich sind Freier die Haupteinkommensquelle vieler SexarbeiterInnen. Werden diese kriminalisiert, kann die nach Gesetz geregelte, legale Prostitution nicht mehr ohne Weiteres stattfinden, ein verstärktes Abdriften in Illegalität und Schutzlosigkeit für alle Beteiligten wären die negativen Folgen einer solchen Gesetzgebung. Aus diesem Grund hat der BSD die Petition zur Abschaffung der Freierbestrafung gestartet, die unter der passenden URL www.bringt-das-in-ordnung.de unterschrieben werden kann. Wir vom LustMag können alle Menschen, die an fairen Bedingungen für legale Sexarbeit in Deutschland interessiert sind nur dazu auffordern, sich den bereits zahlreichen UnterstützerInnen dieser Petition anzuschließen.
Welche Gründe sprechen für die Petition gegen Freierbestrafung?
Schaut man sich die Kommentare auf der Website der Petition an, gibt es vielerlei Gründe, die für eine Unterstützung der Aktion sprechen. Denn grundsätzlich gilt es, die Einführung eines sogenannten Schwedischen- bzw. Nordischen Modells in Deutschland zu verhindern, in welchem Freier bestraft werden und dadurch die gesamte Sexarbeit in den unkontrollierbaren, illegalen Untergrund abzudriften droht – womit niemandem geholfen wäre. Außer vielleicht Menschen, die ihre Sexualfeindlichkeit in der Gesellschaft etablieren wollen, wie eine Unterstützerin bemerkt. Anderen geht es darum, dass Sexarbeitende nicht unter Generalverdacht gestellt werden und dieselben Arbeitsrechte haben dürfen, wie andere Selbstständige und Arbeitnehmer auch. Ein Unterstützer verurteilt das umstrittene Gesetz als unwürdig für unseren Rechtsstaat und weitere zeigen auf, wie GegnerInnen von Sexarbeit konsequent Zahlen und Fakten verdrehen, erfinden oder bewusst aus dem Zusammenhang reißen um ihre moral-politische Agenda in der Gesellschaft voranzurtreiben.
Was verboten gehört, ist schon lange verboten
Eine der vielen UnterstützerInnen der Petition weist zurecht darauf hin, dass ProstitutionsgegnerInnen oftmals so tun, als wäre Zwangsprostitution in Deutschland erlaubt. Wie bereits in der Einleitung des Artikels erwähnt, ist dies seit jeher nie der Fall gewesen. Zwangsprostitution, Menschenhandel, Prostitution Minderjähriger, Vergewaltigung, Körperverletzung und so weiter sind höchst illegal, werden im Idealfall hart bestraft und keine ProstitutionsbefürworterInnen würden sich für eine Änderung dessen aussprechen. Es geht für Sexarbeitende lediglich darum, nicht von mehr Gesetzen als andere Berufstätige gegängelt zu werden (Gleichbehandlung) und nicht durch suggestive Annahmen in Gesetzestexten per se im Voraus unter Generalverdacht gestellt zu werden (Stigmatisierung), das gilt auch für Freier. Wir sind davon überzeugt, dass es sich dabei um absolut berechtigte Forderungen handelt und hoffen, mit diesen Hinweisen weitere UnterstützerInnen für diese wichtige Petition gewinnen zu können.