x
SUBSCRIBE
SUBSCRIBE
x
Tantra-Massagen Prostitution

Sind Tantra-Massagen wirklich Prostitution?

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sorgt in der Tantra-Szene für Aufregung. Denn im November 2021 hat ein Richter des Gerichts geurteilt (Aktenzeichen: 29 K 8461/18), dass Tantra-Massagen zukünftig als sexuelle Dienstleistungen im Sinne des Prostitutionsschutzgesetzes anzusehen seien. Kurz und knapp heißt das: Tantra gilt ab sofort als Prostitution und Tantra-MasseurInnen als Prostitutierte. Dieses Urteil kann für die gesamte professionelle Tantra-Szene weitreichende Folgen haben. 

Prostitution ist Definitionssache

Denn wird eine Tätigkeit vom Gesetzgeber als Prostitution bzw. Sexarbeit eingestuft, gelten für die Beteiligten neue Regeln und Gesetze. So müssen sich Prostituierte beispielsweise offiziell als SexarbeiterInnen registrieren und regelmäßige Aufklärungstermine zur Vermeidung von Geschlechtskrankheiten besuchen. Für die jeweiligen Betriebsstätten gelten andere Vorschriften bezüglich der Hygiene- und Sicherheitskonzepte. Zur Begründung für das Urteil gibt das Gericht an, dass auch bei Tantra-Massagen eine erhöhte Gefahr der Übertragung von Krankheiten bestehe, was eine Einordnung von Tantra als sexuelle Dienstleistung zur Folge hat.

Was ist das Wesen einer Tantra-Massage?

Je nach Sichtweise ist dieses Urteil eine logische Konsequenz vorhandener Realitäten, oder ein übertriebener Eingriff durch den Staat. Denn in der Tantra-Szene würden sich viele Menschen der Community niemals als Prostituierte bezeichnen. Obwohl es bei Tantra-Massagen auch um sinnliche Berührungen geht, steht doch für die Meisten die spirituelle Erfahrung im Vordergrund. Viele ‚Tantriker‘ beobachten sowieso bereits seit längerer Zeit mit Argwohn die Sexualisierung des Tantrismus nach westlichem Vorbild.

Tantra ist noch viel mehr als Sex

Denn eigentlich beschreibt Tantra bzw. Tantrismus eine weitgefasste philosophische Strömung aus Indien, die stark von Hinduismus und Buddhismus beeinflusst wurde. Aber dies ändert nichts an der Popularität der hierzulande gängigen Tantra-Massagen. Auf Anfrage berichtet eine Pressesprecherin des in Düsseldorf stark vertretenen Erotikportals Erobella von einer stetig ansteigenden Nachfrage von erotischen Tantra-Massagen. Aus juristischer Sicht ist allerdings noch nicht das letzte Wort gesprochen. Denn das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf lässt ausdrücklich eine Berufung am Oberverwaltungsgericht NRW in Münster zu. Wir bleiben am Ball und berichten, sobald es neue belastbare Ergebnisse gibt.

Read Next

Wozu noch Prostitution in Zeiten von Tinder?